Visumfreiheit · Slowakei
Die Berechtigung hängt von Ihrem Pass und Ihren Umständen ab. Die Behörden entscheiden über die Ausstellung von Dokumenten und die Einreise.
Visumfreiheit
Eine Visumfreiheit kann für einen bestimmten Pass, Zweck und Aufenthalt die Visumpflicht aufheben. Andere Einreiseanforderungen können weiterhin gelten.
- Ursprünglicher Produktname (französische Quelle)
- Court séjour sans visa — nationalités exemptées
- Reiseziel
- Slowakei
Quellen und Prüfstatus
Prüfdatum erfasst; aktuelle Regeln müssen noch bestätigt werden.
Daten beschreiben einen redaktionellen Stand, keine Live-Prüfung und keine rechtliche Gültigkeit. Die Prüfung ist nach 90 Tagen fällig; Regeln können sich früher ändern. Öffnen Sie die verlinkte Quelle, bevor Sie sich auf diesen Leitfaden verlassen.
Erfasstes Prüfdatum
- EUR-Lex — règlement 2018/1806, annexe II (30 décembre 2025)
Erfasstes Prüfdatum:
Prüfdatum erfasst; aktuelle Regeln müssen noch bestätigt werden.
Prüfen Sie Pass-, Wohnsitz-, Reisezweck- und Gebietsbezug der Quelle; dieser Link allein belegt nicht, dass sie Ihren Fall abdeckt.
- Commission européenne — exemptions et suspensions de visa
Erfasstes Prüfdatum:
Prüfdatum erfasst; aktuelle Regeln müssen noch bestätigt werden.
Prüfen Sie Pass-, Wohnsitz-, Reisezweck- und Gebietsbezug der Quelle; dieser Link allein belegt nicht, dass sie Ihren Fall abdeckt.
- Union européenne — voyageurs non européens
Erfasstes Prüfdatum:
Prüfdatum erfasst; aktuelle Regeln müssen noch bestätigt werden.
Prüfen Sie Pass-, Wohnsitz-, Reisezweck- und Gebietsbezug der Quelle; dieser Link allein belegt nicht, dass sie Ihren Fall abdeckt.
- Commission européenne — pays Schengen
Erfasstes Prüfdatum:
Prüfdatum erfasst; aktuelle Regeln müssen noch bestätigt werden.
Prüfen Sie Pass-, Wohnsitz-, Reisezweck- und Gebietsbezug der Quelle; dieser Link allein belegt nicht, dass sie Ihren Fall abdeckt.
In dieser Quelle ausdrücklich genannte Pässe
Dies ist der erfasste Geltungsbereich der Quelle, keine vollständige Liste berechtigter Staatsangehörigkeiten und keine Entscheidung über Ihre Berechtigung.
- Andorra
- Vereinigte Arabische Emirate
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Australien
- Barbados
- Brunei Darussalam
- Brasilien
- Bahamas
- Kanada
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Dominica
- Mikronesien
- Grenada
- Guatemala
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kiribati
- St. Kitts und Nevis
- Südkorea
- St. Lucia
- Monaco
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Malaysia
- Nicaragua
- Nauru
- Neuseeland
- Panama
- Peru
- Palau
- Paraguay
- Salomonen
- Seychellen
- Singapur
- San Marino
- El Salvador
- Timor-Leste
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten
- Uruguay
- Vatikanstadt
- St. Vincent und die Grenadinen
- Venezuela
- Samoa
Erfasste Höchstaufenthaltsdauer: 90 Tage
Dieser Wert stammt aus dem Leitfaden. Bestätigen Sie bei der Behörde die aktuelle Grenze, die Zählweise, die Einreisebedingungen und Ausnahmen; es ist kein persönlicher Anspruch.
In dieser Quelle erfasste Reisezwecke
Die genannten Zwecke begründen keine Erlaubnis zu arbeiten oder andere Tätigkeiten auszuüben.
- Tourismus
- Geschäftlich
Vorbereiten und prüfen
- Prüfen Sie, ob die offizielle Befreiung Ihren Pass, Zweck, die Dauer und relevante Wohnsitzbedingungen abdeckt.
- Prüfen Sie, ob trotz Befreiung Reisegenehmigungen, Einreiseerklärungen oder Nachweise erforderlich sind.
Ihre nächsten Prüfungen
- Notieren Sie den verwendeten Pass und dessen Typ, Ihr Wohnsitzland und Ihre geplanten Tätigkeiten. Wohnsitz und Oberflächensprache ersetzen nicht die Passnationalität.
- Listen Sie An- und Abreisedaten, Zwischenstopps und Einreisepunkte auf. Prüfen Sie jede Teilstrecke einzeln, auch ob Sie im Transit die Einreisekontrolle passieren.
- Öffnen Sie die offiziellen Anweisungen für dieses Profil. Halten Sie erforderliche Unterlagen, Einreichungsfrist, Gebühren und Bearbeitungshinweise fest; markieren Sie Unbestätigtes als offen.
- Ist eine Bedingung unklar, wenden Sie sich mit Passland, Wohnsitz, Zweck und Daten an die zuständige Behörde. Prüfen Sie vor der Abreise und nach jeder Pass- oder Routenänderung erneut.
Was sollte ich noch wissen?
Visumfreies Reisen bedeutet keine bedingungslose Einreise und keine Arbeitserlaubnis. Prüfen Sie erlaubte Tätigkeiten, Dauer und Ausnahmen vor der Reise.
Wer beantragen kann
Die Berechtigung hängt von Ihrem Pass und Ihren Umständen ab. Die Behörden entscheiden über die Ausstellung von Dokumenten und die Einreise.
Der Originalführer unten ist derzeit auf Französisch verfügbar.
Court séjour sans visa — nationalités exemptées
Dispense de visa de court séjour pour certaines nationalités, sous conditions d’entrée.
Réservée aux voyageurs relevant d’une exemption officielle ; la nationalité seule ne suffit pas dans tous les cas. Vérifier notamment le type de passeport, le séjour et les justificatifs.
- Consulter la liste officielle des exemptions et vérifier le passeport.
- Calculer les jours déjà passés dans Schengen et préparer les justificatifs de séjour.
- Jusqu’à 90 jours sur toute période de 180 jours dans l’ensemble de Schengen.
- Une dispense de visa ne dispense pas des autres formalités applicables à la date du voyage et ne garantit pas l’entrée.
- Les territoires ultramarins peuvent avoir des règles distinctes.
- La correspondance de nationalité couvre un sous-ensemble de l’annexe II ; elle ne constitue pas une décision d’admissibilité. Les citoyens de l’UE relèvent de la fiche distincte de libre circulation.
- Albanie, Bosnie-Herzégovine, Géorgie, Moldavie, Monténégro, Macédoine du Nord, Serbie, Ukraine et Kosovo : passeport biométrique requis. Hong Kong et Macao : passeport RAS ; Taïwan : numéro de carte d’identité. Ces cas ne sont pas rapprochés automatiquement.
- La Serbie inclut désormais les passeports biométriques de la direction de coordination. Les statuts britanniques particuliers et les suspensions visant les passeports diplomatiques, de service ou officiels demandent une vérification distincte.
Offizielle Quellen
Hinweise einer ausländischen Regierung können sich an deren eigene Staatsangehörige richten. Prüfen Sie die Anforderungen der Zielbehörde für Ihren Pass und Ihre Umstände; ein Hinweis ist keine allgemeine Berechtigungsentscheidung.
- eur-lex.europa.eu ↗Quelle geprüft am 2026-09-28
- home-affairs.ec.europa.eu ↗Quelle geprüft am 2026-09-28
- europa.eu ↗Quelle geprüft am 2026-09-28
- home-affairs.ec.europa.eu ↗Quelle geprüft am 2026-09-28
